Versand und Zahlung

  • Wichtig! Bei einem Versand in das Nicht-EU-Ausland fallen im Rahmen Ihrer Bestellung möglicherweise zusätzlich noch weitere Steuern oder Kosten (z.B. Zölle) an, die NICHT über uns abgeführt bzw. von uns in Rechnung gestellt werden, sondern von Ihnen direkt an die zuständigen Zoll oder Steuerbehörden zu zahlen sind. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei diesen Behörden.
  • Beachten Sie, dass Zuschläge für den Versand auf Inseln und bestimmte, abgelegene Gebiete anfallen können. Kontaktieren Sie uns im Zweifel vorab und erfragen Sie die Lieferkosten!

Versandkosten:

  • Deutschland: Pakete bis 28 kg (netto) = 10,50 € / netto je Paket bzw. 12,50 € / brutto je Paket.  (Wird im Warenkorb angezeigt)
  • Ausland: Siehe Warenkorb. (Kosten werden automatisch ermittelt und im Warenkorb angezeigt. Abhängig von Lieferland und Liefermenge)

Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten:

  • Zahlung per PayPal
  • Vorkasse per Überweisung
  • Zahlung auf Rechnung (Hinweis: erst nach individueller Kundenanfrage & Prüfung möglich) Hinweise zur Zahlung
  • Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum
  • Bei der Zahlart Vorkasse wird die Ware 10 Tage für Sie reserviert.

Zuverlässiger Versandpartner

  • Wir verschicken unsere Ware schnell und zuverlässig per DHL und UPS schon ab einer 1,0 kg Folie. Bei größeren Mengen (über 200 kg) beauftragen wir zuverlässige Speditionen, da erfahrungsgemäß der Transport auf Paletten gegenüber dem Versand mit Paketen günstiger ist. Bei Fragen zu Ihrem Anliegen können Sie uns gerne kontaktieren. Wir finden die optimale Lösung auch für Ihre Anfrage!

Incoterms | Erläuterungen:

Incoterms (International Commercial Terms, zu Deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind erstmals im Jahre 1936 von der ICC (International Chamber of Commerce, zu Deutsch: Internationale Handelskammer) entwickelte, vordefinierte und international gültige Regeln, die sich Händler bei Vertragsabschlüssen im internationalen Warenhandel auf freiwilliger Basis zurate ziehen können.

Incoterm AbkürzungErläuterung
CIP"CIP - Frachtfrei versichert" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat. Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab.
CPT"CPT - Frachtfrei" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.
DAP"DAP - Geliefert benannter Ort" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.
DAT"DAT - Geliefert Terminal" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. "Terminal" kann jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, wie z. B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort entstehen.
DDP"DDP - Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.
EXW"EXW - ab Werk" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (z. B. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.
FCA"FCA - Frei Frachtführer" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Parteien sind gut beraten, die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes so genau wie möglich zu bezeichnen, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht.

Lieferfristen:

Soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Ware im Inland (Deutschland) innerhalb von 2 - 5 Tagen, bei Auslandslieferungen innerhalb von   5 - 15 Tagen nach Vertragsschluss (bei vereinbarter Vorauszahlung nach dem Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanweisung). Beachten Sie, dass an Sonn- und Feiertagen keine Zustellung erfolgt. Haben Sie Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir keine abweichenden Vereinbarungen mit Ihnen getroffen haben. Die Lieferzeit bestimmt sich in diesem Fall nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit den Sie bestellt haben.


Bei Fragen können Sie uns gerne während unserer Öffnungszeiten kontaktieren.